Familien-, Eltern- oder Erziehungsberatung nach § 107 Abs. 3Z1 nach Außerstreitgesetz - Beratung bei  Scheidung

 

Bei strittigen Scheidungen kann das Gericht nach § 107 Abs 3Z1 Außerstreitgesetz in Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren zur Scheidung des Kindeswohls erforderliche Maßnahmen anordnen. Als derartige Maßnahme kommt insbesondere der verpflichtende Besuch einer Familien-, Eltern oder Erziehungsberatung in Betracht.

 

Wenn das Gericht den Besuch einer derartigen Beratung angeordnet hat, werden under anderem die Inhalte der Elternberatung, sowie die Möglichkeiten zu Erreichung des Kindeswohls erarbeitet.

 

 

 

  • Wie erleben Kinder die Trennung / Scheidung der Eltern?

 

  • Welche Bedürfnisse / Gefühle haben Kinder in dieser Phase?

 

  • Wie können Eltern mit den Gefühlen / Bedürfnissen Ihrer Kinder umgehen"?

 

  • Wie kann die Gestaltung eines neuen Lebensalltages für alle Beteiligten gelingen?

 

  • Wie kann gemeinsame Elternschaft trotz Scheidung gelebt werden?

 

Kosten:

Paarberatung: 90 Euro / Stunde

 

Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung für das Gericht